Pützchens Markt 2025: Vorbereitungen rund um das Marktgelände beginnen

Bonn 12.08.2025: Rund einen Monat vor Pützchens Markt (12. bis 16. September 2025) haben die Vorbereitungen rund um das Marktgelände begonnen.

Anfang August haben die Mitarbeitenden des Leistungszentrums Märkte der Bonner Stadtverwaltung ihr Büro aus dem Stadthaus vorübergehend in die Markthalle am Holzlarer Weg verlegt. So sind die Wege zu den Marktwiesen kurz, denen in den nächsten Wochen ihr Hauptaugenmerk gilt. Denn das beliebte Volksfest wird traditionell von der Stadt Bonn organisiert.

Derzeit bereiten die Mitarbeitenden das Veranstaltungsgelände für die Aufbauarbeiten vor, vermessen die Flächen für die rund 170 Fahrgeschäfte und Kirmesbuden auf dem Hauptgelände und markieren diese mit rund sechs Kubikmeter Sägespäne.

Unterdessen ist mit dem Bayernzelt bereits das erste Geschäft auf den Marktwiesen eingetroffen. Eine Reihe von Schausteller*innen werden bereits im August anreisen und mit dem Aufbau ihrer Geschäfte beginnen. Hauptaufbauzeit sind erfahrungsgemäß die letzten beiden Wochen vor der Eröffnung, also ab Ende August. Einige Geschäfte stehen auch wieder bis kurz vor Pützchens Markt auf anderen Kirmesplätzen und werden deshalb noch später erwartet.

Die Traditionskirmes bietet 2025 sieben Neuheiten und wieder viele Jahrmarkt-Klassiker. Informationen zur aktuellen Ausgabe des Volksfestes und seiner Geschichte gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.bonn.de/puetzchens-markt.

Anwohnende können Durchfahrtsbescheinigungen beantragen
Während des Volksfestes wird es rund um das Marktgelände Einschränkungen für den Verkehr geben. Die Straßen und das Umfeld des Festgeländes werden auch in diesem Jahr während der Markttage von Freitag, 12., bis Dienstag, 16. September 2025, gesperrt sein. Für den Durchgangsverkehr ist das Gelände bereits ab Dienstag, 9. September, zu.

Um den Bereich befahren zu können, müssen Gewerbetreibende, deren Kunden und alle, die Anwohnende besuchen wollen, eine Bescheinigung im Fahrzeug haben. Bewohner*innen der gesperrten Straßen können alternativ auch ihren Personalausweis vorzeigen, um zu passieren.

Die Bescheinigung kann per Online-Formular unter www.bonn.de/anwohnerbescheinigung, telefonisch unter 0228 77 3025 oder persönlich bei der Straßenverkehrsbehörde (Bürgerdienste, Abteilung Verkehrslenkung) im Stadthaus, Berliner Platz 2, Passage, beantragt bzw. abgeholt werden.

Gesperrt sind folgende Straßen: Adelheidisplatz, Alte Schulstraße, Am Karmelkloster, Am Weidenbach, Blankenbergweg, Bröhlweg, Everhardstraße, Friedenstraße, Zufahrt Gesamtschule, Glückstraße, Haberbitze, Hasertstraße, Holzlarer Weg, Im Blankert, Im Bonnet, Kapitelshof, Karmeliterstraße, Marktstraße, Modestusstraße, Monheimstraße, Müldorfer Straße zwischen Siegburger Straße und Ortsumgehung Bechlinghoven, Mutter-Barat-Straße, Pfarrer-Marten-Straße, Rhedenstraße, Rosenbach, Rottlandstraße, Sebastianusstraße, Siegburger Straße zwischen Am Herz-Jesu-Kloster und Im Herrengarten, Stegerwaldstraße, Vinzenzstraße, Von-Ketteler-Straße, Wilhelm-Flohe-Straße.

Wichtige freie Straßen sind die Sankt-Augustiner-Straße (B56), Pützchens Chaussee, Hauptstraße und Reinold-Hagen-Straße (Ortsumgehung Bechlinghoven).