Anwohnerbescheinigungen für Pützchens Markt beantragen

In rund zwei Wochen startet Pützchens Markt 2017. Die Straßen und das Umfeld des Festgeländes werden auch in diesem Jahr wieder während der Markttage von Freitag, 8., bis Dienstag, 12. September, gesperrt sein. Für den Durchgangsverkehr ist das Gelände bereits ab Dienstag, 5. September, zu.

Die Sperrungen werden überwacht. Um den Bereich befahren zu können, müssen Gewerbetreibende, deren Kunden und alle, die Anwohner besuchen wollen, eine Bescheinigung im Fahrzeug haben. Wer noch keine Anwohnerbescheinigung hat, kann sie jetzt beim Straßenverkehrsamt bei den Bürgerdiensten der Stadt Bonn beantragen. Hierzu steht unter www.bonn.de/@anwohnerbescheinigung ein Online-Formular zur Verfügung. Die Bescheinigung kann auch direkt bei der Straßenverkehrsbehörde (Verkehrslenkung) im Stadthaus, Berliner Platz 2, Passage, abgeholt oder unter Telefon 0228 – 77 23 18 bzw. per Fax an 0228 – 77 96 19 82 3 beantragt werden.

Bewohner der gesperrten Straßen können alternativ den Personalausweis vorzeigen.

Gesperrt sind die Straßen Adelheidisplatz, Alte Schulstraße, Am Karmelkloster, Am Weidenbach, Blankenbergweg, Bröhlweg, Everhardstraße, Fränkische Straße, Friedenstraße, Gesamtschule, Glückstraße, Haberbitze, Hasertstraße, Holzlarer Weg, Im Blankert, Im Bonnet, Kapitelshof, Karmeliterstraße, Marktstraße, Modestusstraße, Monheimstraße, Müldorfer Straße zwischen Siegburger Straße und Ortsumgehung Bechlinghoven, Mutter-Barat-Straße, Pfarrer-Marten-Straße, Rhedenstraße, Rosenbach, Rottlandstraße, Sebastianusstraße, Siegburger Straße zwischen Am Herz-Jesu-Kloster und Im Herrengarten, Stegerwaldstraße, Vinzenzstraße, Von-Ketteler-Straße, Wilhelm-Flohe-Straße.

Wichtige freie Straßen sind die Sankt-Augustiner-Straße (B56), Pützchens Chaussee, Hauptstraße und Reinold-Hagen-Straße (Ortsumgehung Bechlinghoven).

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